Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 1227/98

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage durch Einschränkung des Klageantrags sinngemäß zurückgenommen hat.

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 15. Januar 1998 verpflichtet, der Klägerin einen planungsrechtlichen Vorbescheid zur Zulässigkeit der Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück xxxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx gemäß dem Bauantrag vom 20. September 1997 zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,- DM vorläufig vollstreckbar.


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