Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 K 1156/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, für den Kreisverband P des Klägers ein Girokonto zu eröffnen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des festzusetzenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 L 3439/25
14. Oktober 2025
20 L 3439/25 14. Oktober 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 6668/18
23. Oktober 2019
20 K 6668/18 23. Oktober 2019

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