Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 3548/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 50,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 20 K 5638/15
8. Oktober 2018
20 K 5638/15 8. Oktober 2018

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