Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 155/11

Tenor

1. Die Anträge auf Beiladung der Bezirksregierung E (Lan-desprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Phar¬mazie, Am C 35, 00000 E) sowie, der Bezirksregierung eine Streitverkündungsschrift zuzustellen, werden abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird ab-gelehnt.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

4. Der Streitwert wird 5.000,00 Euro festgesetzt.


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