Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 3281/11

Tenor

Im Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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