Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 1273/14.A

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. Februar 2014 aufgehoben.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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