Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1322/14

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, sechs Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11 ÜBesG NRW aus den Monaten Januar bis Mai 2014 mit den Beigeladenen zu besetzen, bis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit eine erneute Auswahlentscheidung getroffen worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 13.000,-- Euro festgesetzt.


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