Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 289/14

Tenor

Soweit der Kläger im Hinblick auf seinen ursprünglichen Hauptantrag seine Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren auf seine Kosten eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der weiteren Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 8638/21
15. August 2023
2 K 8638/21 15. August 2023

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