Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 7793/14

Tenor

Der Bescheid des Landrates des Kreises L.     als Kreispolizeibehörde vom 20. Oktober 2014 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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