Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 2897/15

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

  • 2.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3.

    Der Streitwert wird auf 4.338,-- Euro festgesetzt.

  • 4.

    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.


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