Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 3294/14

Tenor

Die Baugenehmigung der Beklagten vom 18. Juli 2013 – Reg.-Nr.: 22‑BA-1458/12 – in der Fassung der Baugenehmigung (veränderte Ausführung) der Beklagten vom 10. Oktober 2014 – Reg.-Nr.: 22-BA-0501/14 – und der Baugenehmigung (veränderte Ausführung) der Beklagten vom 20. November 2015 – Reg.-Nr.: 22-BA-1998/15 – wird aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst sowie die außergerichtlichen Kosten der Kläger und die Gerichtskosten je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und die Beigeladene dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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