Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1328/18

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 2 K 4021/18 zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Einstellungsjahrgang 2018 zuzulassen.

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. A.          aus H.            bewilligt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,--  Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 1 E 19.00295
19. März 2019
AN 1 E 19.00295 19. März 2019

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