Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 9276/18

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Prüfungsausschusses für die staatliche Prüfung in der Altenpflegehilfe bei der Bezirksregierung E.          vom 00. März 2018 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E.          vom 00. Oktober 2018 verpflichtet, den Kläger über das Ergebnis seiner staatlichen Prüfung in der Altenpflegehilfe als Wiederholungsversuch nach erneuter Durchführung des praktischen Prüfungsteils unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Von den Kosten des Verfahrens tragen das beklagte Land 2/3 und der Kläger 1/3.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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