Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 602/20

Tenor

Das Verfahren wird, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, eingestellt.

Im Übrigen wird der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. Dezember 2019 aufgehoben, soweit in den in den Anlagen des Bescheides genannten Fällen Nr. 1, 3, 4, 6, 7, 13 bis 15, 18, 23 bis 25, 30 und 35 Zahlungsmitteilungen für die Meldemonate April 2017 und Mai 2017 sowie Februar 2018 bis Juli 2019 zurückgenommen wurden und der Betrag der zurückgenommenen Erstattungen 28.578,00 Euro übersteigt. Zudem wird der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22. Dezember 2020 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 90 % und die Klägerin zu 10 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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