Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 5533/21

Tenor

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 9. Juli 2021 wird aufgehoben, soweit Kosten über 37,50 Euro hinaus festgesetzt worden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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