Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 5976/23.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1. sowie 3. bis 6. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. August 2023 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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