Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 3625/24

Tenor

  • 1. Unter Ablehnung des Antrags im Übrigen wird die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, über den Antrag des Antragstellers vom 00. November 2024 über die Erteilung einer Ausnahme vom Erlöschen seiner Anwärterbefugnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu zwei Dritteln, die Antragsgegnerin zu einem Drittel.

  • 2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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