Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 L 3141/02

Tenor

1. Die Beiladung von Universitätsprofessor Dr. X. W. wird aufgehoben.

2. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Hauptsache für erledigt erklärt worden ist und soweit die Anträge zurückgenommen worden sind.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

3. Der Streitwert wird auf 2000,- ( festgesetzt.


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