Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 L 1233/07

Tenor

Die Werbegemeinschaft C. e.V. vertreten durch Herrn N. X. , I.--- straße 7, °°°°° H. wird gemäß § 65 VwGO beigeladen, da ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

3. Der Streitwert wird auf 5000,- EUR festgesetzt.

4. Der Beschluss soll den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit vorab per Telefax übermittelt werden.


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