Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 1384/08

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es überein-stimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 4/5 und der Beklagte trägt 1/5 der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.


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