Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 K 2137/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass der ablehnende Bescheid der Beklagten vom 8. April 2011 rechtswidrig war und den Kläger in seinen Rechten verletzt hat, da die beantragte Baugenehmigung zu erteilen war.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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