Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 K 2741/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet war,dem Kläger auf seinen Antrag vom 2. Februar 2011 hin die Fertigung von Kopien des „Sale and Purchase Aggreements“ (SPA) vom 17./18. Dezember 2010 und des „OptionAgreements“ zur Vorbereitung der Beschlussfassung zur Ratsvorlage °°°°°°°° in der Sitzung des Rates der Stadt C.      am 3. Februar 2011 zu gestatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. DieBeklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet


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