Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 6 K 2140/01

Tenor

1. Hinsichtlich der festgesetzten Säumniszuschläge in Höhe von 20,-- DM wird das Verfahren eingestellt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.


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