Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 1634/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 18. Oktober 2005 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 8. Februar 2006 verpflich- tet, für den Heimplatz der inzwischen verstorbenen Mutter des Klägers, F. I. , in dem Altenheim Siegburg „ „ für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis 30. Sep- tember 2005 Pflegewohngeld zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des an- gegangenen Gerichts zu 4/5, der Kläger zu 1/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstre- ckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstre- ckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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