Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 8751/04

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 25. März 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landrates des Rhein-Erft Kreises vom 9. November 2004 wird insoweit aufgehoben, als darin Portokosten in Höhe von 5,60 Euro festgesetzt worden sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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