Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 759/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Hilfefall des Herrn D.         L.      durch den Einsatz von Gebärdendolmetschern  entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 13.127,20 EUR zu erstatten.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.


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