Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1731/11

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Etwaige außergerichtliche

Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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