Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 4133/10.A

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin ihren Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird der Bescheid des Bundesamtes vom 18. Juni 2010 aufgehoben.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrags leistet.


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