Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 4033/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlichder außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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