Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 16 K 6872/14

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 6. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. November 2014 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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