Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 5721/17

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger zum Beamten auf Probe im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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