Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 1315/18

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 23.5.2018 gegen die Pfändungs- und Überweisungsverfügung der Antragsgegnerin vom 20.4.2018 in der Fassung des Bescheids vom 9.7.2018 wird angeordnet, soweit ein Betrag in Höhe von 421,54 Euro betroffen ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt 5/6, die Antragsgegnerin 1/6 der Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 4459,70 Euro festgesetzt.


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