Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 3313/17

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens für das Gerichtskosten nicht         erhoben werden einschließlich der Kosten des angegangenen Gerichts.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages              abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages leistet.


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