Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 13729/17

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Kläger zu 2) und 3) die Klage zurückgenommen haben.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 46 % und die Kläger zu 2) und 3) zu jeweils 27 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.


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