Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 6825/20

Tenor

Es wird feststellt, dass die vollständige Entkleidung der Klägerin durch Einsatzkräfte der Bundespolizei am 15.04.2020 in der Wache der Bundespolizei am C.         Q.     rechtswidrig gewesen ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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