Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 3927/22

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten vom 8. April 2025 beendet wurde.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des fortgesetzten Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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