Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 6934/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 C 3/09
30. Juni 2010
5 C 3/09 30. Juni 2010
Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 2616/06
7. August 2007
6 K 2616/06 7. August 2007

Referenzen