Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 2907/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 08.06.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.08.2006 verpflichtet, der Pflegeeinrichtung "B. T. I. e.V." für den Heimplatz der Klägerin Pflegewohngeld für die Monate Januar bis Mai 2006 in monatlicher Höhe von 279,49 EUR und für die Monate Juli bis August 2006 in monatlicher Höhe von 390,29 EUR zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 83 % und die Klägerin zu 17 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen