Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 4 K 2803/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 12 K 5786/17
19. April 2018
12 K 5786/17 19. April 2018

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