Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 364/11

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die derzeit an dem Berufskolleg des Kreises I. zu besetzende Stelle eines Studiendirektors der Besoldungsgruppe A 15 BBesO (Stelle Nr. 12/Koordinierung schulfachlicher Aufgaben) mit der Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden wurde.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 5 E 24.451
1. August 2024
B 5 E 24.451 1. August 2024

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