Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 3 K 3164/19

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es von den Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Der Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 10.09.2019 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 15.08.2019 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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