Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 12 K 1874/18

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung A. vom 10. April 2018 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem beklagten Land wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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