Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 3 K 2222/23

Tenor

Der Kostenbescheid der Beklagten vom 04.08.2023 wird aufgehoben, soweit darin über den Betrag von 2.450,92 € hinausgehende Kosten festgesetzt werden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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