Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 237/99

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.914,85 EUR (13.524,28 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 29. Januar 1999 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.915 EUR vorläufig vollstreckbar.


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