Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 6 K 4973/03

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 13. August 2003 und ihres Widerspruchsbescheides vom 10. November 2003 verpflichtet, dem Kläger für die Teilnahme an dem Weiterbildungskurs für die Fortbildungsprüfung zum/zur Tourismusfachwirt/-in (IHK) Förderung in Gestalt der Leistung eines Maßnahmebeitrags in Höhe von 3.500,- EUR zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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