Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 6 K 2474/13

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 12. Juli 2013 wird aufgehoben, soweit damit ein Kostenbeitrag für die Zeit vom 5. bis einschließlich 7. November 2012 festgesetzt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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