Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 2394/14

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerinnen ihre Klage zurückgenommen haben.

Im Übrigen wird festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten in seiner Sitzung vom 18. September 2014 zu Punkt 3, mit dem die durch den Landrat des Kreises Borken vorgenommene Beanstandung der unter Punkt 6 der Sitzung des Beklagten vom 17. Juni 2014 erfolgten Wahl zur Besetzung des Kreisausschusses bestätigt wurde, die Klägerinnen in ihren organschaftlichen Rechten verletzt.

Ferner wird festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten in seiner Sitzung vom 18. September 2014 zu Punkt 4, mit dem die Wahl zur Neubesetzung des Kreisausschusses erfolgte, die Klägerinnen in ihren organschaftlichen Rechten verletzt.

Die Klägerinnen und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.