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AGG § 15 Entschädigung und Schadensersatz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre.

(3) Der Arbeitgeber ist bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen nur dann zur Entschädigung verpflichtet, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

(4) Ein Anspruch nach Absatz 1 oder 2 muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Die Frist beginnt im Falle einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs mit dem Zugang der Ablehnung und in den sonstigen Fällen einer Benachteiligung zu dem Zeitpunkt, in dem der oder die Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.

(5) Im Übrigen bleiben Ansprüche gegen den Arbeitgeber, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, unberührt.

(6) Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, Berufsausbildungsverhältnisses oder einen beruflichen Aufstieg, es sei denn, ein solcher ergibt sich aus einem anderen Rechtsgrund.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - I ZR 129/25
29. Januar 2026
I ZR 129/25 29. Januar 2026
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (10. Senat) - OVG 10 B 11/20
29. Januar 2026
OVG 10 B 11/20 29. Januar 2026
Urteil vom Arbeitsgericht Hamm - 2 Ca 628/25
23. Januar 2026
2 Ca 628/25 23. Januar 2026
Urteil vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (8. Kammer) - 8 Sa 27/25
11. Dezember 2025
8 Sa 27/25 11. Dezember 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (8. Kammer) - 8 Sa 28/25
11. Dezember 2025
8 Sa 28/25 11. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 9 AZB 18/25
3. Dezember 2025
9 AZB 18/25 3. Dezember 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Reutlingen (3. Kammer) - 3 Ca 140/25
28. November 2025
3 Ca 140/25 28. November 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Reutlingen (4. Kammer) - 4 Ca 88/25
25. November 2025
4 Ca 88/25 25. November 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Mannheim (7. Kammer) - 7 Ca 199/25
21. November 2025
7 Ca 199/25 21. November 2025
Urteil vom Hessisches Landesarbeitsgericht (10. Berufungskammer) - 10 SLa 336/25
7. November 2025
10 SLa 336/25 7. November 2025