Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.

ArbGG § 100 Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle

Arbeitsgerichtsgesetz

(1) In den Fällen des § 76 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Betriebsverfassungsgesetzes entscheidet der Vorsitzende allein. Wegen fehlender Zuständigkeit der Einigungsstelle können die Anträge nur zurückgewiesen werden, wenn die Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist. Für das Verfahren gelten die §§ 80 bis 84 entsprechend. Die Einlassungs- und Ladungsfristen betragen 48 Stunden. Ein Richter darf nur dann zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt werden, wenn aufgrund der Geschäftsverteilung ausgeschlossen ist, dass er mit der Überprüfung, der Auslegung oder der Anwendung des Spruchs der Einigungsstelle befasst wird. Der Beschluss des Vorsitzenden soll den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags zugestellt werden; er ist den Beteiligten spätestens innerhalb von vier Wochen nach diesem Zeitpunkt zuzustellen.

(2) Gegen die Entscheidungen des Vorsitzenden findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen und zu begründen. Für das Verfahren gelten § 87 Abs. 2 und 3 und die §§ 88 bis 90 Abs. 1 und 2 sowie § 91 Abs. 1 und 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Kammer des Landesarbeitsgericht der Vorsitzende tritt. Gegen dessen Entscheidungen findet kein Rechtsmittel statt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (12. Kammer) - 12 Ta 35/26
25. Februar 2026
12 Ta 35/26 25. Februar 2026
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 66/25
21. Januar 2026
12 TaBV 66/25 21. Januar 2026
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (5. Kammer) - 5 TaBV 115/25
18. Dezember 2025
5 TaBV 115/25 18. Dezember 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (4. Kammer) - 4 TaBV 14/25
9. Dezember 2025
4 TaBV 14/25 9. Dezember 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (6. Kammer) - 6 TaBV 7/25
2. Dezember 2025
6 TaBV 7/25 2. Dezember 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 36/25
24. November 2025
9 TaBV 36/25 24. November 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (2. Kammer) - 2 TaBV 2/25
30. September 2025
2 TaBV 2/25 30. September 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (5. Berufungskammer) - 5 TaBV 96/25
25. September 2025
5 TaBV 96/25 25. September 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (5. Berufungskammer) - 5 TaBV 81/25
11. September 2025
5 TaBV 81/25 11. September 2025
Beschluss vom Arbeitsgericht Bonn - 6 BV 95/25
11. August 2025
6 BV 95/25 11. August 2025