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ArbGG § 85 Zwangsvollstreckung

Arbeitsgerichtsgesetz

(1) Soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, findet aus rechtskräftigen Beschlüssen der Arbeitsgerichte oder gerichtlichen Vergleichen, durch die einem Beteiligten eine Verpflichtung auferlegt wird, die Zwangsvollstreckung statt. Beschlüsse der Arbeitsgerichte in vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind vorläufig vollstreckbar; § 62 Abs. 1 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. Für die Zwangsvollstreckung gelten die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß der nach dem Beschluß Verpflichtete als Schuldner, derjenige, der die Erfüllung der Verpflichtung auf Grund des Beschlusses verlangen kann, als Gläubiger gilt und in den Fällen des § 23 Abs. 3, des § 98 Abs. 5 sowie der §§ 101 und 104 des Betriebsverfassungsgesetzes eine Festsetzung von Ordnungs- oder Zwangshaft nicht erfolgt.

(2) Der Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist zulässig. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung über die einstweilige Verfügung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Entscheidungen durch Beschluß der Kammer ergehen, erforderliche Zustellungen von Amts wegen erfolgen und ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 945 der Zivilprozeßordnung in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes nicht besteht. Eine in das Schutzschriftenregister nach § 945a Absatz 1 der Zivilprozessordnung eingestellte Schutzschrift gilt auch als bei allen Arbeitsgerichten der Länder eingereicht.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Arbeitsgericht Köln - 9 BVGa 2/26
28. Januar 2026
9 BVGa 2/26 28. Januar 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Lüneburg - 9 B 1/25
7. Januar 2026
9 B 1/25 7. Januar 2026
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 TaBVGa 113/25
5. Dezember 2025
13 TaBVGa 113/25 5. Dezember 2025
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (19. Kammer) - 19 B 5/25
30. September 2025
19 B 5/25 30. September 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 8 AZB 6/25
22. September 2025
8 AZB 6/25 22. September 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 8 AZB 7/25
22. September 2025
8 AZB 7/25 22. September 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 8 AZB 9/25
22. September 2025
8 AZB 9/25 22. September 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 8 AZB 8/25
22. September 2025
8 AZB 8/25 22. September 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Kammer) - 16 TaBVGa 99/25
15. September 2025
16 TaBVGa 99/25 15. September 2025
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (19. Kammer) - 19 B 3/25
1. August 2025
19 B 3/25 1. August 2025